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Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe

20. Juli 2022

Lagebeurteilung vom 15.09.2022

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering"

Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus. Mit gebotener Sorgfalt dürfen Feuer im Wald entfacht werden. Zigaretten und Raucherwaren dürfen nicht im Freien entsorgt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Solothurn.

 

Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Aufgrund fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt.

Ergänzende Informationen finden sich auf der Seite des BAFU www.waldbrandgefahr.ch

Karte Kanton Solothurn mit Gefahrenstufen

Zugehörige Objekte

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Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf Download 0 Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf
Medienmitteilung_2022-07-20_Feuerverbot.pdf Download 1 Medienmitteilung_2022-07-20_Feuerverbot.pdf
Merkblatt_Waldbrand_42573_LR.pdf Download 2 Merkblatt_Waldbrand_42573_LR.pdf