Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ unserer Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr zusammen.
| Aufgaben: | Nebst der Beschlussfassung über den Voranschlag und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils über eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen, wie z.B. Investitionskredite, Landerwerb, Erlass neuer oder Änderung bestehender Reglemente etc. |
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