Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ unserer Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr zusammen.
Aufgaben: | Nebst der Beschlussfassung über das Budget und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils über eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen, wie z.B. Investitionskredite, Landerwerb, Erlass neuer oder Änderung bestehender Reglemente etc. |
Voraussetzungen: | Zu den Gemeindeversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und nicht mitreden können (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren). |
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