Baubewilligungsverfahren
Gemäss Kantonaler Bauverordnung (KBV §3) ist für jede Baute oder bauliche Anlage bei der Baubehörde der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen. Inhalt und Beilagen des Baugesuches richten sich nach dem Umfang des Bauvorhabens und sind in den §§ 5 und 6 KBV detailliert umschrieben.
Nach Eingang des vollständigen Baugesuches bei der Gemeindeverwaltung wird dieses, wenn es nicht offensichtlich den materiellen Bauvorschriften widerspricht, im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, dem Anzeiger Bucheggberg-Wasseramt publiziert. Einsprachen können während der öffentlichen Auflage (14 Tage) eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss - wo nötig - das Bauprofil erstellt sein. Danach wird das Baugesuch von der Bau- und Werkkommission beraten. Der Entscheid wird üblicherweise innerhalb von 12 Wochen gefällt.
Eine Baubewilligung ist ab schriftlicher Zustellung des Entscheides ein Jahr gültig. Sie kann auf Gesuch hin um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Die Baugesuchs-Formulare sowie die wichtigsten Gemeinde-Vorschriften stehen hier zum Download bereit:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Baugesuch und die erforderlichen Nebengesuche (in der angegebenen Anzahl) vollständig einreichen.
Abgabedaten für Baugesuche:
Für die Behandlung in der Bau- und Werkkommission müssen die Baugesuchsunterlagen bis jeweils spätestens am Donnerstag vor der Kommissionssitzung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden (Daten s. Anlässe ). Zu spät und/oder unvollständig eingereichte Baugesuche können erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung (extern) | 032 671 22 45 | sarah.hartmann@bsb-partner.ch |
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