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Anlassbewilligung

Gemäss dem kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) sind seit 1. Januar 2016 die Einwohnergemeinden für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig.
Weiter kann die Einwohnergemeinde abweichende Öffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben festlegen (erweitern oder einschränken, Art. 21 WAG).

Als Anlass gilt eine Veranstaltung, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
• die Veranstaltung ist öffentlich
• die Veranstaltung findet nicht in einem Gastwirtschaftsbetrieb statt
• es werden Getränke und Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben
• es wird öffentlicher oder privater Grund beansprucht.

Gesuch 3 Monate vorher einreichen (kleinere Anlässe 14 Tage)
Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist im Normalfall drei Monate vor der Veranstaltung einzureichen (kleinere Anlässe 14 Tage). Die Gemeinde stellt dazu ein Formular zur Verfügung, welches Sie hier herunterladen können.

Zusätzliche Bewilligungen
Je nach Grösse des Anlasses sind zudem verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen (z.B. bei Benützung der Kantonsstrasse oder Benützung des Waldes) oder Konzepte (z.B. Jugendkonzept, Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept, Abfallkonzept) notwendig.

Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.

Die Gebühren sind in der Gebührenordnung Anlassbewilligungen geregelt.

Planen Sie eine Veranstaltung? Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Mustervorlagen und nützliche Tipps zum Thema Sicherheit an Veranstaltungen www.event-safety-security.ch

Zugehörige Objekte

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Gesuch_Anlassbewilligung_Kleinanlass.pdf Download 1 Gesuch_Anlassbewilligung_Kleinanlass.pdf
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