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Adressauskunft

Sie benötigen die Adresse eines Einwohners oder ehemaligen Einwohners von Lüterkofen-Ichertswil?

Falls Sie im Auftrag einer Amtsstelle oder Behörde eine Adressauskunft wünschen, dann geben wir Ihnen diese gerne bekannt.

Bei Adressauskünften an Private müssen wir uns an die geltenden Datenschutzbestimmungen (Informations- und Datenschutzgesetz InfoDG) halten. 

Gem. Art. 22 Abs. 1 InfoDG erteilt die Einwohnerkontrolle auf schriftliches Gesuch hin und gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 Privaten Auskunft über:

Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einer einzelnen Person.

Der Zivilstand und das Todesdatum werden bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Bitte senden Sie uns Ihre Adressanfrage mit Fr. 10.00 in bar oder Briefmarken - gegebenenfalls inkl. Interessennachweis per Post zu. Wir werden Ihre Anfrage umgehend beantworten.


Listenauskunft aus dem Einwohnerregister
Die Einwohnerkontrolle kann gemäss Art. 22 Abs. 2 InfoDG Personendaten von Einwohner/innen nach bestimmten Kriterien geordnet (z.B. alle 18-Jährigen) bekannt geben, wenn diese ausschliesslich zu schützenswerten ideellen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen ist allerdings, dass via Listenauskunft der ganze Einwohnerstamm oder ein grosser Teil davon bekannt gegeben wird.

Listenauskünfte dürfen erteilt werden, wenn sie ausschliesslich zu schützenswerten ideellen Zwecken verwendet werden. Ideelle Zwecke verfolgen in der Regel Vereine, Organisationen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen.

Preis

10.00

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt