Hunde (Hundekontrolle / Hundesteuer)
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle melden. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung des Hundes über den Tierarzt erfolgen.
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Welpen müssen in den ersten drei Lebensmonaten vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innerhalb von zehn Tagen sind Amicus die folgenden Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes.
Sie können den Hund über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihren registrierten Hund einsehen, Weitergabe, Übernahme und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier.
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Zudem sind Namens- und Adressänderungen innert 10 Tagen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntzugegeben. Als Hundehalterin oder Hundehalter tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Daten auf amicus stets aktuell bleiben.
Haltebewilligung
Für Hunde folgender Rassen und deren Kreuzungen ist vor der Anschaffung eine Bewilligung des Kantons erforderlich: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Die Bewilligung kann beim kantonalen VeterinärdienstExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.
Haftpflichtversicherung
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die Schäden abdeckt, die Ihr Hund verursachen könnte. In der Regel ist die Tierhalterhaftpflicht bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten – bitte überprüfen Sie dies bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Impfungen
Die Tollwutimpfpflicht besteht in der Schweiz nicht mehr. Impfungen sind nur noch bei Auslandreisen erforderlich. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt berät Sie gerne, welche Impfungen im Einzelfall sinnvoll sind.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird jeweils im April per Rechnung erhoben. Zu bezahlen ist sie für jeden Hund, der am 1. April des jeweiligen Jahres älter als drei Monate ist. Die Steuer beträgt Fr. 115.00 (Kanton Fr. 35.00, Gemeinde Fr. 80.00). Von der Steuer befreit sind Diensthunde (Armee, Polizei, Grenzwachtkorps), Assistenzhunde sowie Hunde, für die die Steuer bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr von Fr. 50.00 erhoben wird.
Links
AMICUS - Datenbank zur Registrierung von Hunden in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bundesamt für VeterinärwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Veterinärdienst Kanton SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kanton Solothurn: Alles was Sie über Hunde wissen müssenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeverwaltung | 032 677 01 70 | gemeindeverwaltung@lueterkofen-ichertswil.ch |