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Einbürgerungen

Wie werde ich Bürger von Lüterkofen-Ichertswil?

Personen die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil Wohnsitz haben, können bei der Bürgergemeinde Lüterkofen-Ichertswil ein Gesuch um Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

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Einbuergerungsreglement der Buergergemeinde Lüterkofen-Ichertswil.pdf Download 0 Einbuergerungsreglement der Buergergemeinde Lüterkofen-Ichertswil.pdf