Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

App "VoteInfo" mit Abstimmungsinformationen:
VoteInfo auf Android
VoteInfo auf iOS

Kontakt

Stefan Felder, Präsident Wahlbüro, stefan.felder@lueterkofen-ichertswil.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag: 10:00 - 11:00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindesaal
Sportweg 4
4571 Lüterkofen

Voraussetzungen

Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Von der Stimmfähigkeit ist ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

 

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen bis spätestens am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Video Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz
Video Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz in Gebärdensprache

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.


Damit Ihre Stimme gültig ist, bitte Stimmkuvert unbedingt rechtzeitig einsenden

  • bei Versand per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
  • bei Versand per B-Post bis spätestens Dienstagabend

vor dem Wahl- bzw. Abstimmungstag.

Hinweis: Das Stimmkuvert muss bis 24:00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag in der Gemeindeverwaltung, Kesslergasse 2, Lüterkofen, eintreffen. Später eintreffende Stimm- bzw. Wahlzettel sind ungültig.