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Geburt

Geburten in der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil (sogenannte "Hausgeburten") sind innert 3 Tagen, nachdem sie erfolgt sind, persönlich dem Zivilstandsamt anzuzeigen. Dabei hat sich die Meldeperson auszuweisen und die schriftliche Anzeige der Hebamme oder des Arztes vorzulegen. Weiter sind das Familienbüchlein (soweit bereits vorhanden) oder ein Familienschein vorzuweisen.

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.

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