Hundekontrolle - An-/Abmeldung, Adressänderung
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach Anschaffung bei der Gemeindeverwaltung an. Bei Rassen, die einer kantonalen Bewilligungspflicht unterliegen, ist die entsprechende Bewilligung vorzulegen.
Die Erstkennzeichnung (spätestens 3 Monate nach der Geburt) sowie die Registrierung des Hundes erfolgt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt innerhalb der genannten Frist.
Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z. B. Name oder Adresse) ebenso wie der Tod Ihres Hundes sind bitte innerhalb von 10 Tagen sowohl der Gemeindeverwaltung als auch der zentralen Datenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Tel. 0848 777 100) zu melden.
Auch bei einem Halterwechsel ist innert 10 Tagen eine Meldung nötig. Bitte bringen Sie dazu den Heimtierausweis oder Impfpass beim Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei.
Als Hundehalterin oder Hundehalter tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Daten auf AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. stets aktuell sind. Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, erhalten Sie Ihre Personen-ID direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeverwaltung | 032 677 01 70 | gemeindeverwaltung@lueterkofen-ichertswil.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Bemerkung
Füllen Sie die Datenfelder vollständig aus und übermitteln Sie Ihre Angaben.
Verfahren
Wir werden Ihren Vierbeiner nach Ihren Angaben im Hunderegister der Gemeinde mutieren.
Die Hundetaxe von Fr. 115.00 pro Hund wird jeweils im April fällig.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.