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Bezug der Hundesteuer 2023

9. März 2023

BEZUG DER HUNDESTEUER 2023

Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche im April versendet wird. Im Kanton Solothurn werden keine Hundemarken abgegeben.

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2023 (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer Fr. 120.00 (Mahngebühr Fr. 50.00).

Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert 10 Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.

Weitere Informationen finden Sie auf www.lueterkofen-ichertswil.ch oder www.amicus.ch. Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht danken wir Ihnen.

Die Gemeindeverwaltung

 

Hundewelpe