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Bezug der Hundesteuer 2024

4. März 2024

BEZUG DER HUNDESTEUER 2024

Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche im April versendet wird.

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2024 (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer Fr. 80.00 (Mahngebühr Fr. 50.00).

Das Solothurner Steuergericht hat im Dezember 2023 entschieden, dass die Kontrollzeichengebühr mit dem Wegfall der Hundemarke nicht mehr dem Äquivalenzprinzip entspreche. Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Die jährlichen Abgaben, gemäss Hundegesetz, beschränken sich in der Folge im Jahr 2024 auf die Hundesteuer der Gemeinde.

Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert 10 Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.

Weitere Informationen finden Sie auf www.lueterkofen-ichertswil.ch oder www.amicus.ch. Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht danken wir Ihnen.

Die Gemeindeverwaltung

 

 

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