Gestaltungsplan Bahnhofstrasse mit Sonderbauvorschriften - Mitwirkung
GESTALTUNGSPLAN BAHNHOFSTRASSE MIT SONDERBAUVORSCHRIFTEN, GB LÜTERKOFEN-ICHERTSWIL NR. 1557
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG
Die 1 + 1 real estate AG in Solothurn plant auf GB Lüterkofen-Ichertswil Nr. 1557 eine Wohnüberbauung. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens haben die Bevölkerung von Lüterkofen-Ichertswil und alle Interessierten die Möglichkeit, sich über diese Gestaltungsplanung zu informieren und sich dazu zu äussern.
Der Gestaltungsplan Bahnhofstrasse mit Sonderbauvorschriften sowie der dazugehörige Raumplanungsbericht können von Donnerstag, 12. Januar, bis Dienstag, 31. Januar 2023, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil eingesehen werden.
Bis am 31. Januar 2023 können Sie schriftlich zu dieser Planung Stellung nehmen.
Bitte Eingaben senden an: Einwohnergemeinde Lüterkofen-Ichertswil, Gemeindeverwaltung, Kesslergasse 2, 4571 Lüterkofen.
Gemeinderat Lüterkofen-Ichertswil