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Bezug der Hundesteuer 2026

11. März 2026

Der Versand der Hundesteuer-Rechnungen erfolgt im April. Die Steuer beträgt neu CHF 115.00 pro Hund. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr von CHF 50.00 erhoben wird. Neu erhebt der Kanton eine kantonale Hundesteuer von CHF 35.00. Diese ist in der Hundesteuer-Rechnung enthalten.

Steuerpflichtig ist jeder Hund, der am 1. April 2026 älter als drei Monate ist. Von der Hundesteuer befreit sind Diensthunde (Armee, Polizei, Grenzwachtkorps), Assistenzhunde und Hunde, für die bereits Abgaben in einer anderen Gemeinde entrichtet wurden.

Wichtige Meldepflichten:
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Mikrochip gekennzeichnet, registriert und bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Halterwechsel, Namens- oder Adressänderungen sowie der Tod des Hundes sind innerhalb von 10 Tagen der Gemeindeverwaltung oder direkt über die zentrale Datenbank AMICUS (Tel. 0848 777 100) zu melden.

Weitere Informationen finden Sie auf www.lueterkofen-ichertswil.ch oder www.amicus.ch.

Wir danken Ihnen für die fristgerechte Erfüllung Ihrer Pflichten und Ihr verantwortungsvolles Handeln als Hundehalterin oder Hundehalter.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

zwei Hunde im Fluss