Widerruf des absoluten Feuerwerksverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Allgemeinverfügung
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
- Die Allgemeinverfügung "Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit" vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
- Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
- Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung "Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit" vom 3. Juli 2026.
Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Aufhebung des Betretungsverbotes in Fliessgewässern des Kanton Solothurn
- Das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches wird bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 verlängert. In allen übrigen Fliessgewässern ist das Fischereiverbot aufgehoben.
- Das Betretungsverbot ist für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn aufgehoben.
Weitere Informationen
- Feuer- und FeuerwerksverboExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.t
Hotline für Anfragen - Waldbrand-Hotline, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, 032 627 61 61, kav@vd.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 65 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |
| Allgemeinverfügung Teilaufhebung Fischerei- und Betretungsverbot (PDF, 174 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung Teilaufhebung Fischerei- und Betretungsverbot |