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Sehr grosse Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot

30. Juli 2026

Ausdehnung des Feuerverbots:

Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.

Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Was gilt für das Siedlungsgebiet?

Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.

Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt.

 

Nachfolgende Einschränkungen bleiben im Kanton Solothurn bestehen:

  • das Fischerei- und Betretungsverbot für Fliessgewässer (mit Ausnahme von Aare, Emme und Birs) 

  • Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern sind teilweise eingeschränkt oder verboten: Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern (mit Ausnahme der Aare) sind nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen zulässig. Wasserentnahmen für andere Zwecke sind nicht mehr gestattet.

 

Weitere Informationen

Hotline für Anfragen

Waldbrand-Hotline, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, 032 627 61 61, kav@vd.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

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2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 140 kB) Download 0 2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
2026-07-30 Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 122 kB) Download 1 2026-07-30 Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots