Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 677 01 70 | gemeindeverwaltung@lueterkofen-ichertswil.ch |