Kehrichtgebühren
Mit der regionalen KEBAG-Sackgebühr werden nur die Entsorgungskosten der KEBAG entschädigt.
Die Kosten der Gemeinde für den Sammeldienst, die Finanzierung der Separatsammlungen sowie die vom Kanton erhobenen Abgaben sind nicht enthalten. Diese werden mit der Kehrichtgrundgebühr erhoben.
Weitere Informationen über die regionalen KEBAG-Sackgebühren
Grundgebühr pro Jahr
Fr. 75.00 für Einzelhaushalte
Fr. 140.00 für Zweipersonenhaushalte
Fr. 195.00 für Mehrpersonenhaushalt
Fr. 140.00 für ausserhalb der Gemeinde domizilierte Personen und Betriebe
Zugehörige Objekte
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