Feuerwehrdienst
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind vom 21. bis zum 45. Altersjahr feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
a) durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
b) durch Bezahlung einer jährlichen Feuerwehr-Ersatzsteuer.
(Ausnahmen siehe Gebäudeversicherungsgesetz).
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Feuerwehr | 079 698 58 10 | marco.caspar@lueterkofen-ichertswil.ch |
Name | Download |
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